Themenabend Eigentumsvorbehalt mit anschließendem Netzwerk-Borrel

„Der Eigentumsvorbehalt: Die Vorteile und Risiken in Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Deutschland und in den Niederlanden“

Sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden ist es üblich, dass ein Unternehmen bei Warenlieferverträgen mit anderen Unternehmen Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, in denen ein Eigentumsvorbehalt aufgenommen ist. Jedoch ist die Gesetzgebung und Rechtsprechung zu AGBs und insbesondere zum Eigentumsvorbehalt in den Niederlanden und in Deutschland sehr unterschiedlich. Während es in Deutschland sehr strenge Vorgaben bezüglich der Verwendung von AGBs gibt, wird dies in den Niederlanden eher flexibel gehandhabt.

Am Dienstagabend haben sich zwölf Interessenten über den Eigentumsvorbehalt bei der Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH informiert und einen Einblick in dieses Thema erhalten.

Vielen Dank an die Referentinnen Sandy van der Schaaf und Jacqueline Chabrny für den aufschlussreichen Vortrag und die detaillierte Beantwortung aller Fragen und Fallbeispiele der DNG Mitglieder. An diesem Abend wurden alle Zuhörer sensibilisiert für die deutlichen Unterschiede der Rechtslage zum Eigentumsvorbehalt in Deutschland und den Niederlanden.

Bei einem anschließenden Netzwerk – Borrel blieb ausreichend Gelegenheit um sich zu diesem und anderen Themen auszutauschen.  Einen Einblick erhalten Sie in der Bildergalerie.